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mehr Effizienz für Ihr Unternehmen |
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| LEGIO.biz Organizer - Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz:
a) Beanstandungen bitte an LEGIO e.K., vertreten durch Rainer Kaifel, Schlattgrabenstraße. 10, D-72141 Walddorfhäslach. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von LEGIO e.K. oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit von 30 Tagen geschlossen.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an LEGIO e.K., Schlattgrabenstraße. 10, D-72141 Walddorfhäslach, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn LEGIO e.K. nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) LEGIO e.K., Schlattgrabenstraße. 10, D-72141 Walddorfhäslach erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn LEGIO e.K. sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) LEGIO e.K. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. LEGIO e.K. weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(4) LEGIO e.K. behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten von LEGIO e.K.
(1) LEGIO e.K. gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 98,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von LEGIO e.K. liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit LEGIO e.K. kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. LEGIO e.K. ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert LEGIO e.K. den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt LEGIO e.K. dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. LEGIO e.K. leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf LEGIO e.K. die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich LEGIO e.K. jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von LEGIO e.K. binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden
(2) Der Kunde verpflichtet sich, von LEGIO e.K. zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(3) Sofern der auf das Angebot des Kunden entfallende Speicherplatz und/oder die Anzahl der Zugänge überschritten werden wird dem Kunden die Inanspruchnahme dieser Zusatzleistungen rückwirkend gemäß der vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von LEGIO e.K. gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von E-Mails (Spam/Mail-Bombing)
(b) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist LEGIO e.K. zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§4 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von LEGIO e.K. mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von LEGIO e.K.. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann LEGIO e.K., unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§5 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils von LEGIO e.K. erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 3 Abs. 4 geregelten Pflichten verstößt und trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist sein System nicht umgestaltet.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
§5 Preise und Zahlung
(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von LEGIO e.K. gutgeschrieben sein.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist LEGIO e.K. zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(5) LEGIO e.K. ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(6) Gegen Forderungen von LEGIO e.K. kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
§6 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von LEGIO e.K. erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. LEGIO e.K. behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn LEGIO e.K. von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird LEGIO e.K. die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§7 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit LEGIO e.K. für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Systemmodule gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist,
§8 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig von LEGIO e.K. dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(2) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert LEGIO e.K. kostenlos Ersatz. LEGIO e.K. ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. LEGIO e.K. ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei LEGIO e.K. auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(3) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(4) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(5) LEGIO e.K. weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. LEGIO e.K. garantiert nicht, dass von LEGIO e.K. eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. LEGIO e.K. gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von LEGIO e.K. eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt LEGIO e.K. keinerlei Gewährleistung.
§9 Haftungsbeschränkung
(1) LEGIO e.K. haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) LEGIO e.K. haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet LEGIO e.K. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung von LEGIO e.K. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LEGIO e.K..
§10 Datenschutz
(1) LEGIO e.K. weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von LEGIO e.K. während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt LEGIO e.K. auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) LEGIO e.K. verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. LEGIO e.K. wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als LEGIO e.K. gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3) LEGIO e.K. weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass LEGIO e.K. das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§11 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von LEGIO e.K. örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. LEGIO e.K. kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Reutlingen, Stuttgart oder Tübingen erheben.
§13 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen von LEGIO e.K. können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit von LEGIO e.K. und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit LEGIO e.K. geschlossenen Vertrag entspricht, so kann LEGIO e.K. den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Walddorfhäslach, den 02.11.2005
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